3. September 2024
Lesezeit: 1
Min.
news
Gesetzentwurf über bestimmte Pflichten und Befugnisse im Bereich der Kryptowerte
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine Regierungsvorlage über bestimmte Pflichten und Genehmigungen im Bereich der Kryptoassets vorgelegt. Bei diesem Vorschlag handelt es sich um die Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) über Kryptoassets-Märkte, der sogenannten „MiCA-Verordnung“, die einen harmonisierten Rahmen für Kryptoassets-Märkte schafft. Die Verordnung sieht vor, dass Anbieter von Kryptoassets nun zugelassene Unternehmen sind, die von der Slowakischen Nationalbank überwacht werden.
Da die MiCA-Verordnung unter anderem eine neue Definition von Krypto-Vermögenswerten mit sich bringt, war es notwendig, diesen Begriff in das Rechnungslegungsgesetz und das Einkommensteuergesetz zu übernehmen und den engeren Begriff der virtuellen Währung zu ersetzen. Daher wird der Begriff virtuelle Währung durch den weiter gefassten Begriff Krypto-Vermögenswerte ersetzt, der nach der MiCA-Verordnung eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts ist, die elektronisch unter Verwendung von verteilter Transaktionsdatenbanktechnologie oder ähnlicher Technologie übertragen und gespeichert werden kann.
Das Rechnungslegungsgesetz führt auch ein neues Konzept von „elektronischen Geldmünzen“ (Stablecoins) ein, deren Zweck es ist, einen stabilen Wert zu erhalten, indem sie an den Wert einer einzigen offiziellen Währung gekoppelt werden. Diese besondere Art von Krypto-Vermögenswerten wird zum Nominalwert bewertet, im Gegensatz zu anderen Krypto-Vermögenswerten, die zum Zeitwert bewertet werden.
Die Änderungen der Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften sollen zum 01.01.2025 wirksam werden.