3. September 2024
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Gesetzentwurf über bestimmte Pflichten und Befugnisse im Bereich der Kryptowerte
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine Regierungsvorlage über bestimmte Pflichten und Befugnisse im Bereich der Kryptowerte vorgelegt. Bei dieser Vorlage handelt es sich um die Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) über Märkte für Kryptowerte, der sogenannten „MiCA-Verordnung“, die einen harmonisierten Rahmen für Märkte für Kryptowerte schafft. Die Verordnung sieht vor, dass Anbieter von Kryptowerten nun zu lizenzierten Einrichtungen werden, die von der Slowakischen Nationalbank überwacht werden.
Da die MiCA-Verordnung unter anderem eine neue Definition des Kryptowertes mit sich bringt, war es notwendig, diesen Begriff auch in das Rechnungslegungsgesetz und das Einkommensteuergesetz zu übernehmen und damit den engeren Begriff der virtuellen Währung zu ersetzen. Aus diesem Grund wird der Begriff „virtuelle Währung“ durch den weiter gefassten Begriff „Kryptowert“ ersetzt, der gemäß der genannten MiCA-Verordnung eine digitale Darstellung eines Wertes oder Rechts ist, das unter Verwendung einer verteilten Transaktionsdatenbank oder einer ähnlichen Technologie übertragen und elektronisch gespeichert werden kann.
Mit dem Rechnungslegungsgesetz wird auch der neue Begriff „E-Geld-Token“ (Stablecoins) eingeführt, deren Zweck es ist, einen stabilen Wert zu erhalten, indem sie an den Wert einer einzigen offiziellen Währung gekoppelt werden. Diese spezielle Art der Kryptowerte wird zum Nennwert bewertet, im Gegensatz zu anderen Kryptowerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Änderungen der Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften sollen zum 01.01.2025 wirksam werden.