Homeoffice: Der Kommentar zum OECD-Musterabkommen ändert die Regeln für die Begründung einer Betriebsstätte

Homeoffice: Der Kommentar zum OECD-Musterabkommen ändert die Regeln für die Begründung einer Betriebsstätte

Homeoffice: Der Kommentar zum OECD-Musterabkommen ändert die Regeln für die Begründung einer Betriebsstätte

Im Rahmen des lang erwarteten aktualisierten Kommentars zum OECD-Musterabkommen, der Ende 2025 veröffentlicht wurde, wurden die Kriterien für die Begründung einer Betriebsstätte in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer seine Arbeit von zu Hause aus ausübt (sog. in Form von Homeoffice) in einem anderen Staat als dem Staat, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

Da das Arbeiten von zu Hause in den letzten Jahren zunehmend zum festen Bestandteil der Arbeitsweise vieler Unternehmen geworden ist, ist es sehr zu begrüßen, dass die neue Auslegung des OECD-Musterabkommens detailliertere und klarere Regeln dafür bietet, wann die Arbeit eines Arbeitnehmers im Homeoffice eine Betriebsstätte im Ausland begründen kann bzw. wann dies nicht der Fall ist. Zu den maßgeblichen Kriterien gehören nun die Beständigkeit des Arbeitsortes, die Dauer der Arbeit von zu Hause aus sowie der geschäftliche Grund für die Arbeit im Homeoffice.

Wann entsteht bei der Arbeit im Homeoffice eine Betriebsstätte?

Durch die Einführung dieser neuen Kriterien wird die Begründung einer Betriebsstätte aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice künftig anders beurteilt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre derzeitige Situation zu überprüfen, da die Schlussfolgerung hinsichtlich der Begründung einer Betriebsstätte von der Analyse auf Grundlage des bisherigen Kommentars zum OECD-Musterabkommen abweichen kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung der Beurteilung der Begründung einer Betriebsstätte.

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