Wird der neue Ansatz zur Meldung bedeutender Transaktionen wirklich dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler zu verringern?

Wird der neue Ansatz zur Meldung bedeutender Transaktionen wirklich dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler zu verringern?

Wird der neue Ansatz zur Meldung bedeutender Transaktionen wirklich dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler zu verringern?

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat im Finanzbulletin eine aktualisierte Leitlinie Nr. MF/012879/2025-724 über die Festlegung des Inhalts der Verrechnungspreisdokumentation zwischen abhängigen Personen gemäß § 17 Abs. 7 und § 18 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes Nr. 595/2003 Z.z. (Gesetzblatt) veröffentlicht, die folgende Änderungen einführt.

Vereinfachung der Dokumentationspflicht

  • Bei geprüften Transaktionen, für die so genannte vollständige oder grundlegende Dokumentation nicht erstellt wird, wird die Dokumentationspflicht durch die Einreichung einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einkommensteuererklärung für den betreffenden Steuerzeitraum erfüllt.

  • Wesentliche kontrollierte Transaktionen, die nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden (z. B. wegen unzureichender Zeilenzahl), sind vom Steuerpflichtigen in der verkürzten Dokumentation anzugeben.

Erweiterung der Tabelle I der Steuererklärung

  • Die Tabelle I des Formulars für die Körperschaftssteuererklärung wird erheblich erweitert.
  • Sie umfasst nun alle wesentlichen kontrollierten Transaktionen mit abhängigen Personen, unabhängig von der Art der geführten Dokumentation.
  • Die neuen Informationen, die für jede bedeutende Transaktion getrennt gemeldet werden, sind:
  1. Art der Transaktion (z. B. Verkauf/Kauf von Materialien, Produkten, Waren, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Kreditzinsen, Anleihen, Cash-Pooling, Versicherungsprämien, Garantien, Lohnausgleichszahlungen, Ausgleichszahlungen am Jahresende usw.),
  2. Wert, der das Geschäftsergebnis (Steuerbemessungsgrundlage) beeinflusst,
  3. Namen der abhängigen Person (Vor- und Nachname im Falle einer natürlichen Person) und
  4. Landescode.

Was ist eine bedeutende kontrollierte Transaktion?

Zur Erinnerung: Eine bedeutende kontrollierte Transaktion wird definiert als:

  • ein Rechts- oder sonstiges Verhältnis, aufgrund dessen die abhängige Person in dem betreffenden Besteuerungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen (Erträge) oder steuerpflichtige Ausgaben (Aufwendungen) von mehr als EUR 10.000 erzielt, aber auch
  • ein Darlehen oder ein Kredit mit einem Kapitalbetrag von mehr als EUR 50.000.

Der neue Ansatz gilt erstmals für Unterlagen für Steuerjahre, deren Abgabetermin nach dem 31.12.2025 liegt – also auch für Steuererklärungen für das Jahr 2025.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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