Neue Formulare zur Quellensteuer und Fahrzeugmeldung ab 2026

Neue Formulare zur Quellensteuer und Fahrzeugmeldung ab 2026

Neue Formulare zur Quellensteuer und Fahrzeugmeldung ab 2026

Die Finanzdirektion der Slowakischen Republik hat neue Formulare veröffentlicht für:

  • die Meldung über die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu geschäftlichen Zwecken,

  • sowie für die Meldung über die Einbehaltung und Abführung der Quellensteuer.

Diese Formulare werden erstmals für die Steuerperiode Januar 2026 verwendet.

Meldung über die Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu geschäftlichen Zwecken

Wie bereits in unserem vorherigen Newsletter angekündigt, ist ein Steuerpflichtiger verpflichtet, die Nutzung eines Personenkraftwagens ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken zu melden, wenn:

  • das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 erworben oder genutzt wurde, und

  • der Steuerpflichtige den vollen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten geltend machen möchte.

Diese Verpflichtung wird erfüllt durch die Einreichung des Formulars:

„Meldung über die Nutzung eines Personenkraftwagens zu geschäftlichen Zwecken“,
verfügbar auf der Website der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik:
https://www.financnasprava.sk

Fristen und Pflichten

Die Meldung ist einzureichen:

  • innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung für den Zeitraum, in dem der Vorsteuerabzug erstmals geltend gemacht wurde (Kauf, Leasing),

  • sowie bei jeder Änderung der Nutzung des Fahrzeugs, im entsprechenden Steuerzeitraum.

Die Meldung muss ausschließlich elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen von:

  • EUR 100 bis EUR 10.000.

Änderungen bei der Quellensteuer-Meldung

Ab dem 1. Januar 2026 wurde auch ein neues Formular für die Meldung über die Einbehaltung und Abführung der Quellensteuer eingeführt.

Wichtigste Änderung: Aufteilung in Anhang A und B

Die bedeutendste Änderung ist die Aufteilung des bisherigen Anhangs in zwei separate Teile:

Anhang A

Dient zur Meldung von Dividenden, die an in der Slowakei unbeschränkt steuerpflichtige Personen (Steuerinländer) aus Gewinnen slowakischer Gesellschaften und Genossenschaften ausgeschüttet werden.

Anhang B

Dient zur Meldung von Einkünften aus Quellen in der Slowakei, die an:

  • beschränkt steuerpflichtige Personen (Steuerausländer),

  • sowie an Steuerpflichtige aus nicht kooperierenden Staaten

gezahlt werden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die neuen Formulare und Meldepflichten erfordern:

  • Anpassungen interner Prozesse im Bereich Steuer-Compliance,

  • korrekte Zuordnung der Einkünfte zu Anhang A oder B,

  • fristgerechte und elektronische Einreichung.

Unternehmen sollten ihre Prozesse rechtzeitig überprüfen, um Sanktionen zu vermeiden.

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