Die Umsatzsteuergruppe von Amts wegen

Die Umsatzsteuergruppe von Amts wegen

Ein neues Instrument im Kampf gegen die Steuerhinterziehung?

Die Umsatzsteuergruppe von Amts wegen

Änderung des Umsatzsteuergesetzes und Institut der Registrierung von Umsatzsteuergruppen

Ein Regierungsentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurde dem Nationalrat der Slowakischen Republik zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Vorschlag sieht u.a. auch ein neues Institut der Registrierung von Umsatzsteuergruppen von Amts wegen vor.

Die derzeit geltende Regelung der Gruppenregistrierung beruht auf der freiwilligen Registrierung mehrerer miteinander verbundener Steuerpflichtiger mit Sitz, Geschäftsstelle oder Niederlassung im Gebiet der Slowakischen Republik, um als ein einziger Steuerpflichtiger mit einer zugewiesenen Umsatzsteuernummer zu handeln.

Kern des Vorschlags: Registrierung einer Umsatzsteuergruppe von Amts wegen

Der Kern des neuen Vorschlags besteht darin, dass die Steuerverwaltung befugt sein wird, über die Registrierung von zwei oder mehr Steuerpflichtigen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen miteinander verbunden sind, als ein einziger Umsatzsteuerzahler (Gruppe von Amts wegen) zu entscheiden, wenn sie eine Umsatzsteuer-Hinterziehung in deren Unternehmen feststellt.

Beispiele für die Umgehung der Mehrwertsteuerpflicht

Eine solche Situation kann beispielsweise die Aufteilung der wirtschaftlichen Tätigkeiten und die Verrechnung von Leistungen an mehrere verbundene Personen sein (GmbH und Gewerbe, zwei GmbH mit demselben Eigentümer usw.), wodurch die Grenze für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung (derzeit EUR 50.000) und die Zahlung der Steuer bewusst umgangen und somit ein ungerechtfertigter Vorteil genutzt wird.

Wenn die Steuerverwaltung ein solches Verhalten feststellt, werden die mutmaßlichen Gruppenmitglieder aufgefordert, sich von Amts wegen zu den Gründen für die Eintragung der Gruppe zu äußern. Werden diese Gründe nicht widerlegt oder kommen die Mitglieder der Gruppe der Aufforderung des Steuerverwalters nicht nach, entscheidet der Steuerverwalter von Amts wegen über die Registrierung der Mitglieder der Gruppe, erteilt der Gruppe eine Umsatzsteuernummer und ernennt einen Vertreter der Gruppe.

Wenn die betreffende Änderung vom Parlament gebilligt und vom Präsidenten unterzeichnet wird, sollte sie ab dem 1. Januar 2026 gelten. Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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