Geplante Änderungen beim Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen!

Geplante Änderungen beim Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen!

Geplante Änderungen beim Vorsteuerabzug für Personenkraftwagen!

Pauschaler Vorsteuerabzug ab 1.7.2025

Gemäß dem Durchführungsbeschluss des EU-Rates ist ab dem 1. Juli 2025 eine Änderung des Vorsteuerabzugs für Kraftfahrzeuge und Motorräder, die sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke genutzt werden, vorgesehen. Die Slowakische Republik hat die Europäische Kommission um die Erlaubnis ersucht, eine pauschale Vorsteuerabzugsquote von 50 % einzuführen, die für die Unternehmer einfacher und weniger verwaltungsaufwendig ist. Dieses Verhältnis gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 sowie für Motorräder der Klassen L1e und L3e, die nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden.

Nach der neuen Regelung gilt für den Kauf, das Leasing, die Einfuhr oder den Erwerb ausgewählter Personenkraftwagen und andere Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Kraftfahrzeugen und Zubehör (einschließlich der Lieferung von Ersatzteilen und Kraftstoff) ein pauschaler Vorsteuerabzug.

Ausnahmen von der Anwendung des Pauschalabzugs

Die Änderung gilt nicht für Fahrzeuge, die ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, und auch nicht für Fahrzeuge und Motorräder, die zum Wiederverkauf, zur Vermietung oder zum Leasing erworben oder zur entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen verwendet werden, einschließlich Taxis, Übungsfahrten in Fahrschulen oder zur Fahrerausbildung. Für diese Fahrzeuge gilt weiterhin die herkömmliche Methode des Vorsteuerabzugs, bei der die Umsatzsteuer in voller Höhe abgezogen werden kann.

Dauer der Maßnahme und Entwicklung der Rechtsvorschriften

Die Ermächtigung zur Einführung eines pauschalen Vorsteuerabzugs von 50 % für ausgewählte Personenkraftwagen sollte bis zum 30.6.2028 gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf der Grundlage eines weiteren Antrags der Slowakischen Republik.

Hauptziel dieser Änderungen ist es, gerechtere Regeln einzuführen, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen und die Steuererhebung zu verbessern. Die konkreten Parameter der Maßnahme und die Kontrollmechanismen müssen jedoch noch im Gesetzgebungsverfahren ausgehandelt werden.

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