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17. September 2025
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Revolution bei der Abschreibung von Hotels und Fußballstadien!
Genehmigung der Novelle des Gesetzes
Am 28. Mai 2025 verabschiedete der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Novelle des Gesetzes Nr. 595/2003 Z.z. (Gesetzblatt) über die Einkommensteuer (nachfolgend als „Änderungsgesetz“ genannt), die wesentliche Änderungen im Bereich der Abschreibung von technischen Wertsteigerungen und Reparaturen von Gebäuden, die für die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen und für Sportzwecke genutzt werden, mit sich bringt.
Abschreibung von technischen Aktivierungen und Reparaturen
Technische Aktivierungen und Reparaturen ausgewählter Gebäudetypen werden nun in die Abschreibungsgruppe 2 mit einer Abschreibungsdauer von 6 Jahren eingestuft und getrennt vom Gebäude oder vom Bauwerk abgeschrieben.
Typen von betroffenen Gebäuden
Diese Änderung betrifft die folgenden technischen Aktivierungen und Reparaturen:
- technische Aktivierungen und Reparaturen an einem Gebäude, das für die Bereitstellung von Unterkünften und damit verbundenen Dienstleistungen genutzt wird (Gebäude mit dem Gebäudeklassifizierungscode 121), wenn der Betrag dieser technischen Verbesserungen und Reparaturen mindestens 10 % des Anschaffungspreises des Gebäudes beträgt;
- technische Aktivierungen und Reparaturen an einem für Sportzwecke genutzten Gebäude oder Bauwerk (Gebäude oder Bauwerke mit den Gebäudeklassifizierungscodes 1265 und 241), wenn der Betrag dieser technischen Verbesserungen und Reparaturen mindestens 10 % des Anschaffungspreises des Gebäudes oder Bauwerks beträgt.
Verkürzung der Abschreibungsdauer von Gebäuden und Bauten
Die Gesetzesnovelle ermöglicht auch eine Verkürzung der Abschreibungsdauer für Gebäude und Anlagen, die für Beherbergung oder Sport genutzt werden. In diesem Fall kann die ursprüngliche steuerliche Abschreibungsdauer um bis zur Hälfte verkürzt werden, d. h. von 40 Jahren auf 20 Jahre.
Anwendung der neuen Vorschriften
Der Steuerpflichtige kann mit der Anwendung der neuen Abschreibungsregeln für die oben genannten Vermögensanlagen bereits im Steuerjahr 2025 beginnen (wenn er eine Frist für die Abgabe seiner Steuererklärung nach dem 31.12.2025 hat). Bereits in Anspruch genommene Abschreibungen dürfen nicht rückwirkend angepasst werden.