Der Sport steht vor Veränderungen!

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Novelle des Sportgesetzes zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes

Am 8. April 2025 billigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Novelle des Gesetzes Nr. 440/2015 Slg. über Sport und über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, mit der das Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer in der geänderten Fassung geändert wird (im Folgenden als „Einkommenssteuergesetz“ bezeichnet). Mit dieser Novelle werden mehrere wesentliche Änderungen in der gesetzlichen Regelung des Sports in der Slowakischen Republik eingeführt, die Probleme der Anwendungspraxis lösen und den bürokratischen Aufwand verringern sollen.

Änderungen in der gesetzlichen Regelung des Sports

Die Gesetzesnovelle erweitert die Definition des öffentlichen Interesses am Sport, ändert den Begriff des Sports, stärkt den arbeitsrechtlichen Charakter der Leistung von Sportlern und verbessert den Status von Sportfachleuten. Auch die Vertragsbedingungen im Sport werden geändert, die Rechte der Sportorganisationen werden erweitert, die Regelung der Streitbeilegung im Sport wird verbessert und so weiter.

Änderungen des Einkommensteuergesetzes in Bezug auf den Sport

In Anlehnung an das Einkommenssteuergesetz werden die einzelnen Einkommensarten eines Sportlers oder eines Sportexperten, die als Einkommen aus sonstiger selbständiger Tätigkeit im Sinne von § 6 Absatz 2e) des Gesetzes gelten, präzisiert, falls diese Einkünfte nicht unter die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit fallen. Durch den Verweis in der Fußnote wird die Definition des Begriffs „Sportler“ um einen Amateursportler erweitert, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags außerhalb eines Arbeitsverhältnisses Sport treibt.

Änderungen des § 8 Abs. 1(p) des Einkommenssteuergesetzes

Durch die Novelle wird auch der Wortlaut des § 8 Abs. 1(p) des Einkommenssteuergesetzes geändert, der die Einkünfte eines Sportlers, der im Rahmen eines Sportsponsoringvertrags die Tätigkeit eines Sportlers ausübt, zu den sonstigen Einkünften hinzugerechnet.

Die Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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