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4. Juni 2025
Lesezeit: 1
Min.
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Höhere Reisekostenvergütung ab 1. Juni 2025!
Neue Sätze für die Entschädigung für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs
Ab dem 1. Juni 2025 können Arbeitnehmer höhere Reisekostenvergütungen für die Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf Dienstreisen geltend machen!
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik hat neue Beträge der Grundentschädigung für einen Kilometer Fahrtstrecke für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch Arbeitnehmer auf Dienstreisen angekündigt, die ab dem 1. Juni 2025 gelten werden.
Grunderstattungssätze pro Reisekilometer
Diese Erhöhungen spiegeln die steigenden Kosten für den Betrieb von Fahrzeugen wie Wartung, Versicherung und Abschreibung wider:
- 0,085 EUR für zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
- 0,296 EUR für Personenkraftwagen
Aufpreis für die Nutzung von Anhängern
Wird ein Anhänger an ein vierrädriges Kraftfahrzeug oder einen Pkw angehängt, erhöht sich die Grundentschädigung für diese Fahrzeuge um 15 %. Diese Erhöhung berücksichtigt die zusätzlichen Kosten, die durch die Nutzung des Anhängers während der Dienstreise entstehen.
Die Höhe der Grundentschädigung pro gefahrenen Kilometer für Lastkraftwagen, Busse und Traktoren wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart.
Die Erhöhung der Grundvergütungsbeträge ist das Ergebnis einer automatischen Indexierung, sobald die Bedingung für eine Erhöhung für den Monat März 2025 erfüllt ist.