3. September 2024
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Das Gesetz über die Ausgleichssteuer soll novelliert werden
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 507/2023 Slg. über die Ausgleichssteuer vorgelegt, um ein Mindestmaß an Besteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen und großen nationalen Konzernen zu gewährleisten, über die wir Sie bereits in früheren Artikeln in unserem TPA-Newsletter informiert haben.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstand aus der Notwendigkeit, die Verwaltungsrichtlinien zu den globalen Modellregeln gegen die Verzerrung der Steuerbemessungsgrundlage, die vom OECD/G20 Inclusive Framework angenommen wurden, in das slowakische Recht zu übertragen.
Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen sind hauptsächlich technischer Natur und ergänzen die bestehenden Bestimmungen. Die Änderungen umfassen:
- Klarstellungen und Ergänzungen zur Berechnung des qualifizierten Einkommens oder des qualifizierten Verlusts des Grundunternehmens und zur Berechnung des Betrags der bereinigten einbezogenen Steuern,
- Klarstellung der bestehenden Definitionen,
- Ergänzung der Regeln für die Berechnung der Höhe der ausgeschlossenen Einkünfte anhand der wirtschaftlichen Substanz,
- Einführung von vereinfachten Berechnungen für unbedeutende Unternehmen.
Die Gesetzesnovelle soll am 31.12.2024 in Kraft treten.