3. September 2024
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Änderungsentwurf zum KFZ-Steuer-Gesetz
Das Verkehrsministerium der Slowakischen Republik (SR) hat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 361/2014 Slg. über die Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der Änderung des Gesetzes Nr. 474/2013 Slg. über die Erhebung von Mautgebühren für die Benutzung bestimmter Abschnitte von Landstraßen veröffentlicht.
Ziel dieser Änderung ist es, die Besteuerung von gewerblich genutzten Lastkraftwagen über 12 Tonnen auf das Niveau der Mindestsätze zu senken, die im Anhang der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegt sind. Der jährliche Steuersatz hängt nun auch von der Art des Aufbaus und der Art der Federung der Antriebsachse ab. Der Hauptgrund für diese Änderung ist der Wunsch des Staates, die Spediteure für die Kosten des Austauschs von Fahrtenschreibern zu entschädigen.
Darüber hinaus soll die Steuersatzregelung nach Fahrzeugalter für alle Fahrzeugtypen bis 3,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vereinheitlicht werden.
Die vorgeschlagene Änderung soll ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neuen Änderungen sollen erstmals bei der Einreichung der Steuererklärung für den Steuerzeitraum 2025 angewendet werden. Es wird jedoch vorgeschlagen, dass die im Steuerjahr 2025 fälligen Vorauszahlungen von den Steuerzahlern nach dem neuen Satz berechnet und gezahlt werden.