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20. März 2026
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Bargeldlose Zahlungen: Gesetzesänderung verschiebt den Beginn auf Mai 2026
Die Verpflichtung für Verkäufer, Kunden bei Zahlungen über 1 Euro eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten, wird auf den 1. Mai 2026 verschoben.. Ursprünglich sollte diese Verpflichtung bereits ab dem 1. März 2026 gelten. Die Änderung wurde durch eine Novelle des Gesetzes über die Registrierung von Umsätzen eingeführt, die im Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
Ab dem 1. Mai 2026 sind Händler verpflichtet, ihren Kunden bei Zahlungen ab 1 Euro mindestens eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Das Gesetz schreibt jedoch keine konkrete Zahlungsart vor. Unternehmen können somit die für sie passende Lösung wählen, beispielsweise ein Zahlungsterminal, mobile Zahlungen, QR-Zahlungen oder eine andere bargeldlose Zahlungsmethode. Die Barzahlung bleibt weiterhin als vollwertige Zahlungsmethode bestehen.
Die Verschiebung des Inkrafttretens dieser Verpflichtung soll den Verkäufern mehr Zeit für die technische Vorbereitung geben. Dabei geht es insbesondere um die Implementierung von Software für QR-Zahlungen, die Bereitstellung eines Zahlungsterminals sowie die Anpassung von Kassensystemen.
Die Erweiterung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten um QR-Zahlungen, die technisch einfach umzusetzen und insbesondere für kleinere Betriebe geeignet sind, ist Teil der Modernisierung der Dienstleistungen der Finanzverwaltung, die in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium der Slowakischen Republik umgesetzt wird. QR-Zahlungen können künftig auch über die virtuelle Registrierkasse generiert werden. Bei der Zahlung per QR-Code führt der Kunde die Zahlung durch, indem er einen QR-Code scannt, der alle für die Zahlung erforderlichen Informationen enthält.
Die vier größten Banken in der Slowakei – VÚB, Tatra banka, ČSOB und Slovenská sporiteľňa – sollen ab dem 1. Mai 2026 in der Lage sein, Benachrichtigungen über eingegangene Zahlungen an das eKasa-System zu übermitteln. Die Novelle des Zahlungsdienstegesetzes legt außerdem fest, dass Banken bis Ende 2027 keine Gebühren für Benachrichtigungen über bargeldlose Zahlungen erheben dürfen, sofern sie hierfür das vom Finanzdirektorium der Slowakischen Republik kostenlos bereitgestellte System nutzen.