Der automatische Informationsaustausch gewinnt an Fahrt!

Der automatische Informationsaustausch gewinnt an Fahrt!

Machen wir uns auf neue Regeln gefasst, die den Kryptowährungssektor bis hin zum Steuerabzug treffen werden.

Der automatische Informationsaustausch gewinnt an Fahrt!

Am 1. Januar 2026 wird Novelle des Gesetzes Nr. 359/2015 Z.z. (Gesetzblatt) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten für die Zwecke der Steuerverwaltung in Kraft treten, die den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs auf Kryptoassets ausweitet. Die Slowakische Republik übernimmt damit die europäischen Regeln (DAC8-Richtlinie) und den globalen Standard der OECD (CARF).

Pflichten von Kryptoasset-Dienstleistern

Die Novelle führt eine Verpflichtung für Kryptoasset-Dienstleister ein, Informationen über Kryptoassets, die zu Zahlungs- und Anlagezwecken verwendet werden, an die Finanzverwaltung zu melden.

Erweiterung des Informationsaustauschs

Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten wird auch elektronisches Geld und digitale Währungen der Zentralbanken gemäß dem Gemeinsamen Meldestandard (CRS) umfassen.

Neue Pflichten für Nutzer von Kryptoassets

Die Novelle ändert die Vorschriften für Finanzinstitute, erweitert den Umfang der zu meldenden Informationen (z. B. Art des Kontos, Status der beherrschenden Person) und führt neue Verpflichtungen für Nutzer von Krypto-Vermögenswerten ein – z. B. die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung (mit Informationen zur Identifizierung der steuerlichen Ansässigkeit für die Zwecke des automatischen Informationsaustauschs) und die Zusammenarbeit bei der Aktualisierung der Daten.

Novelle des Gesetzes Nr. 442/2012 Slg. - Internationale Hilfe und Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung

Ausweitung des Informationsaustauschs auf natürliche Personen

Der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs wird auf grenzüberschreitende verbindliche Stellungnahmen ausgeweitet, die an eine bestimmte Gruppe natürlicher Personen gerichtet sind.

Verschärfung der Meldevorschriften

Die Vorschriften über die Mitteilung und Übermittlung von Steueridentifikationsnummern werden ebenfalls verschärft, um die eindeutige Identifizierung der Steuerpflichtigen zu erleichtern.

Änderungen bei der Steuerzuweisung für Eltern

Technische Änderungen und Ergänzungen

Neben den Anpassungen im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch gibt es auch technische Änderungen im Bereich der steuerlichen Gleichstellung der Muttergesellschaft.

Vorgehensweise bei der Vorlage von Erklärungen

Das Verfahren für die Einreichung von Erklärungen und die Überprüfung der Bedingungen für die Überweisung des Anteils der gezahlten Steuer wird präzisiert, während die Sozialversicherungsanstalt für die Zahlung der zugewiesenen Steuer verantwortlich sein wird.

Die Novelle betrifft auch das Steuerberatungsgesetz

Anpassung der Geheimhaltungspflicht

Steuerberater werden sich nicht mehr weigern können, beim grenzüberschreitenden Datenaustausch zu Steuerzwecken Informationen zu erteilen, wenn sie von den Steuerbehörden dazu aufgefordert werden.

Lockerung der Integritätsbedingungen

Bestimmte geringfügige Verstöße führen nicht mehr automatisch zum Ausschluss von der Ausübung des Steuerberaterberufes.

Schwere Straftaten

Personen, die wegen vorsätzlicher Eigentumsdelikte, Wirtschaftsdelikten oder besonders schweren Straftaten verurteilt wurden, dürfen jedoch nicht in diesem Beruf arbeiten.

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