Finanztransaktionssteuer – wird sie den Verwaltungs- und Steueraufwand verringern?

Finanztransaktionssteuer – wird sie den Verwaltungs- und Steueraufwand verringern?

Finanztransaktionssteuer – wird sie den Verwaltungs- und Steueraufwand verringern?

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 279/2024 Z.z. (Gesetzblatt) über die Finanztransaktionssteuer (nachfolgend als „FTT“ genannt), der derzeit im Nationalrat der Slowakischen Republik erörtert wird, bringt erhebliche Änderungen bei der Anwendung der FTT mit sich.

Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern

Für kleinere Subjekte mit geringerer Wirtschaftstätigkeit und effizientere Steuererhebung.

Wichtigste Änderungen

  • Ausschluss von natürlichen Personen – Unternehmern aus dem Kreis der Steuerpflichtigen.

  • Befreiung für juristische Personen und Organisationseinheiten ausländischer Personen mit dem Jahreseinkommen von bis zu 100.000 EUR. Juristische Personen, die unter diesem Schwellenwert liegen, unterliegen nicht der Finanztransaktionssteuer.

  • Klärung der Definition des Transaktionskontos.

  • Änderung der Regeln für das Entstehen und Erlöschen der Steuerpflicht.

  • Ausweitung der Meldepflichten gegenüber dem Steuerpflichtigen.

Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Verwaltungs- und Steuerlast für kleinere Unternehmen mit geringerer Wirtschaftstätigkeit zu verringern.

Der vorgeschlagene Termin für das Inkrafttreten der Novelle ist der 15.10.2025.

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