Das neue Gesetz über die Erfassung von Erlösen.

Das neue Gesetz über die Erfassung von Erlösen.

Neukodifizierung der Regeln für die Erfassung von Verkaufserlösen ab dem 01.01.2026

Das neue Gesetz über die Erfassung von Erlösen.

Wirksamkeit des Gesetzes

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik bereitet ein neues Gesetz über die Erfassung von Erlösen vor, das die bestehenden Rechtsvorschriften ersetzen und der Digitalisierung und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung Rechnung tragen soll. Es soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Verpflichtung zur Erfassung von Erlösen

Povinnosť evidovať tržby sa bude vzťahovať na všetkých predávajúcich – fyzické aj právnické osoby s Die Verpflichtung zur Erfassung von Verkaufserlösen gilt für alle Verkäufer – natürliche und juristische Personen, die unternehmerische Tätigkeit oder eine andere selbständige Tätigkeit, unabhängig vom Sitz, ausüben.

Neu ist, dass die Verpflichtung auch auf Subjekte ausgedehnt wird, die bisher davon ausgenommen waren, z. B. gemeinnützige Organisationen mit Geschäftstätigkeit, Notare oder Kleinbauer mit dem Verkauf an mehr als 30 Tagen pro Jahr.

Ausnahmen von der Verpflichtung

Bestimmte Tätigkeiten bleiben jedoch von der Pflicht zur Erfassung von Verkaufserlösen durch die eKasa-Kasse ausgenommen, z. B. der Verkauf von Wertpapieren, Waren auf Nachnahme, Dienstleistungen in hochgelegenen Einrichtungen ohne Stromanschluss oder die Tätigkeiten von Menschen mit Behinderungen.

Typen von Registrierkassen für Unternehmer

Unternehmer können zwischen drei Arten von Registrierkassen wählen:

  • Online-Registrierkasse
    Hardware-Lösung mit eKasa-Anschluss.
  • Virtuelle Registrierkasse
    Kostenloser Service der Finanzverwaltung via App/Web.
  • Software Online-Registrierkasse
    Neu – flexible Softwarelösung.

Jeder Kassenbeleg wird mit einer eindeutigen Kennung und einem QR-Code versehen, mit dem der Kunde die Echtheit des Belegs überprüfen kann.

Prozess der Erfassung von Erlösen

Die Erfassung von Erlösen erfolgt in Echtzeit.

Internet-Ausfall
Im Falle eines Internetausfalls wird die Speicherung einer Datennachricht mit der Verpflichtung, diese innerhalb von 96 Stunden zu versenden, ermöglicht.

Fehlermeldungen der Kasse
Es wird die Verpflichtung eingeführt, eine Kassenstörung über den eKasa-Bereich des Verkäufers zu melden.

Verpflichtung zur Ermöglichung der bargeldlosen Zahlung

Ab dem 1. März 2026 verpflichtet das Gesetz den Verkäufer, dem Kunden eine bargeldlose Zahlung zu ermöglichen, wenn der Kaufbetrag 1 EUR übersteigt.

Diese Verpflichtung umfasst Zahlungen per Karte, Handy oder QR-Code.

Ausnahmen von der bargeldlosen Zahlung

Die einzigen Ausnahmen sind Verkaufsstellen ohne verfügbares Internetsignal oder bei einem Ausfall des Systems der Finanzverwaltung, das die Ausführung einer bargeldlosen Zahlung bestätigt.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Wird einem Kunden die bargeldlose Zahlung verweigert, kann dies zu einer Geldstrafe zwischen 500 und 15 000 EUR führen.

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