Bevorstehende Änderungen im Arbeitsgesetzbuch in 2021

11. Dezember 2020 | Lesedauer: 1 Min

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie hat seinen Noveliierungsentwurf des Arbeitsgesetzbuchs Nr. 311/2001 Slg. vorgelegt, das am 1.3.2021 in Kraft treten soll.

 

Der Regierungsgesetzentwurf bezweckt hauptsächlich, Fragen zu lösen, die mit den Besonderheiten von Heimarbeit und Telearbeit zusammenhängen, die Möglichkeit von Arbeitnehmern zu regeln, sich zwischen einem Essensgutschein und einem finanziellen Zuschuss für Verpflegung zu entscheiden, die Verlängerung der Probezeit zu detaillieren, den Begriff des dauerhaft ein Kind versorgenden Arbeitnehmers einzuführen, die Regeln für Gewerkschaftsaktivitäten bei Arbeitnehmern festzulegen, die Möglichkeit temporärer Versendung von Mitarbeitern zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften zu regeln, und verschiedene weitere Inhalte.

 

Über konkrete Änderungen werden wir Sie in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters unterrichten.

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