Mehrwertsteuererklärung und zusammenfassende Meldung ab Januar 2020 auf neue Weise

17. September 2019 | Lesedauer: 1 Min

Im Konsultationsprozess zwischen den Ressorts befindet sich zurzeit der Entwurf einer Maßnahme des Finanzministeriums der SR, durch den das Muster der Mehrwertsteuererklärung und das Muster der zusammenfassenden Meldung festgelegt werden.

Das Muster der Mehrwertsteuererklärung wird gemäß den Änderungen und Ergänzungen des Mehrwertsteuergesetzes im Zusammenhang mit der neuen Steuerbefreiung für die Transaktionen in Bezug auf Rohöl und Mineralöl geregelt und das Muster der zusammenfassenden Meldung spiegelt die Änderungen und Ergänzungen des Mehrwertsteuergesetzes, die aus der Änderung von Regime „Call-off stock“ resultieren, die durch die Verabschiedung der Richtlinie des Rats (EU) 2018/1910 hervorgerufen wurde. Über beide Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes informierten wir Sie in der vorherigen Ausgabe von unserem Newsletter 2/2019.

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