Registriergebühr für die Zulassung von Fahrzeugen als Vermögens- und Umweltsteuer

11. Dezember 2020 | Lesedauer: 1 Min

 

Im September 2020 hat das slowakische Finanzministerium vorläufige Informationen über den Novellierungsentwurf des Gesetzes Nr. 145/1995 Slg. über Verwaltungsgebühren veröffentlicht. Die Gesetzesnovelle sieht die Umgestaltung der Verwaltungsgebühr für den Eintrag eines Fahrzeughalters in das Fahrzeugregister in der Slowakischen Republik (sog. Registriergebühr) auf eine Vermögens- und Umweltsteuer vor. Dies weil künftig bei der Berechnung des Betrags der Registriergebühr nicht nur die Motorleistung und der Koeffizient des Restwerts des Fahrzeugs, sondern auch ein sog. Umweltkriterium berücksichtigt sein sollte. Die Hinzufügung des Umweltkriteriums, das direkt aus den Fahrzeugunterlagen ungeachtet des Fahrzeugalters bestimmbar sein wird, wird Fahrzeuge begünstigen, die umweltschonender sind. Mehr umweltbelastende Fahrzeuge sollten dagegen benachteiligt werden.

 

Nach der vorläufigen Information sollte der Basissatz der Registriergebühr von EUR 33, die zur Deckung von den Verwaltungskosten bestimmt ist, mit dem Entwurf keine Änderung erfahren.

 

 

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