Verabschiedete Änderung der Abgabenordnung

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 2 Min

 

Am 20. September 2022 verabschiedete der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Gesetzesnovelle zur elektronischen Ausübung der Befugnisse von öffentlichen Behörden (E-Government-Gesetz), durch die sich auch Teile der Abgabenordnung geändert haben.

 

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verschiebung der Frist für die Veröffentlichung der Liste der Steuersubjekte, für die der Index der steuerlichen Zuverlässigkeit ermittelt wurde, auf den 31. Januar 2023.

 

Die Autorisierung elektronischer Einreichungen, die durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine andere anerkannte Autorisierungsmethode verifiziert werden muss, wurde präzisiert. Eine Einreichung, für die ein strukturiertes Formular vorgeschrieben ist, kann nur über das spezielle Portal der Finanzdirektion der Slowakischen Republik erfolgen. Möchte eine natürliche Person der Finanzverwaltung Dokumente auf anderem elektronischem Wege zukommen lassen, muss sie mit der Steuerbehörde eine Vereinbarung über die elektronische Zustellung treffen.

 

Im Bereich der Fristen wurde klargestellt, dass die Frist gewahrt bleibt, wenn eine Handlung am letzten Tag der Frist bei der Steuerbehörde vorgenommen wird oder wenn die Einreichung per Post oder auf elektronischem Wege übermittelt wird. Kann die Einreichung aus Gründen, die auf Seiten der Steuerbehörde liegen, nicht elektronisch übermittelt werden, so gilt die Frist als gewahrt, wenn die Einreichung am auf die Beseitigung der Hindernisse folgenden Werktag bei der Steuerverwaltung eingeht.

 

Die Gesetzesnovelle regelt den Bereich der elektronischen Zustellung: Wenn der Steuerpflichtige mehrere elektronische Postfächer hat, stellt die Steuerbehörde die Sendungen in jedes elektronische Postfach zu, das für die Zustellung aktiviert ist. Elektronische Zustellungen, die eine Bestätigung erfordern, gelten als Zustellung zu eigenen Händen.

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