Ein neuer Grund des Arbeitgebers für eine Kündigung des Arbeitnehmers

16. März 2021 | Lesedauer: 1 Min

Mit Wirksamkeit vom 1.1.2022 wird das Arbeitsgesetzbuch durch einen neuen Grund ergänzt, aufgrund dessen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen kann, und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet und zugleich die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat.

Derjenige Arbeitnehmer sollte einen Abfindungsanspruch haben.

 

<< zurück zum Newsletter

Ihre Ansprechpersonen