Im Laufe September 2019 wurde in dritter Lesung die Novelle zum Einkommensteuerregesetz mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2020 genehmigt. Über den Entwurf dieser Novelle haben wir Sie in unserem Newsletter 2/2019 informiert. Über die konkreten genehmigten Änderungen werden wir Sie in der nächsten Ausgabe des Newsletters informieren.