Weitere vorbereitete Änderungen im Mehrwertsteuergesetz

13. September 2019 | Lesedauer: 2 Min

In der Ausgabe von unserem Newsletter 2/2019 informierten wir Sie über die geplanten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes betreffend die Bestimmungen für die Besteuerung von Handel zwischen Mitgliedstaaten aufgrund der Richtlinie des Rats (EU) Nr. 2018/1910 vom 04. Dezember 2018, durch welche die Richtlinie des Rats Nr. 2006/112/ES über MwSt. geändert wird. Diese Veränderungen wurden bis jetzt nicht angenommen.

Die Slowakei ist verpflichtet, das Mehrwertsteuergesetz mit der Richtlinie des Rats (EU) 2017/2455 vom 05. Dezember 2017 einzuhalten, durch welche die Richtlinie 2006/112/EG und Richtlinie 2009/132/EG geändert werden, und im weiteren Verlauf der Vorbereitung der Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes vom 01.01.2020 werden weitere Anpassungen vorbereitet.

Durch diese Novelle soll es zum Festlegen des Fernabsatz von Waren sowohl im Rahmen der EU als auch aus Drittgebieten oder Drittländern (derzeit verwendet das Mehrwertsteuergesetz für solche Lieferungen die Bezeichnung „Versandhandel“) kommen. Der Lieferort für die Ware aus dem Versandhandel wird im Einklang mit den neu vorgeschlagenen Regeln grundsätzlich der Mitgliedsstaat sein, in dem der Versand oder Transport der Ware für den Kunden endet.

Gleichzeitig wird eine sachliche Erweiterung von freiwilligen Steuersonderregelungen bei digitalen Dienstleistungen gemäß § 68a und § 68b des Mehrwertsteuergesetzes vorgeschlagen.

Genauso wird die Streichung der Steuerbefreiung bei Einfuhr von Versandware, deren Wert 22 EUR nicht übersteigt, vorgeschlagen, da solche Befreiung den Wettbewerb zwischen den Lieferanten aus der EU und außerhalb der EU negativ beeinflusst.

Beim Fernabsatz von Waren, die aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführt werden, wird für die Sendungen, die der Verbrauchsteuer nicht unterliegen und deren innerer Wert der Sendung den Betrag von 150 EUR nicht übersteigt, eine neue freiwillige Sonderregelung für die Erfüllung von Steuerpflichten lediglich in einem Mitgliedsstaat, im sog. Identifikationsmitgliedsstaat vorgeschlagen.

Voraussichtlicher Termin vom Konsultationsprozess zum Entwurf ist März 2020.

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