Verlängerung der Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen, die für Steuerbetrug anfällig sind

15. Juni 2022 | Lesedauer: 1 Min

 

Am 10. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem veröffentlicht. Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zur Bekämpfung des Steuerbetrugs in Bereichen, die für solche Betrüge anfällig sind, bis Ende 2025 verlängern können. Es handelt sich zum Beispiel um Bereiche der Lieferung von Mobiltelefonen, Getreide, Industriepflanzen, Handel von Treibhausgasquoten oder die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.

Zugleich sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen zur Bekämpfung von Steuerbetrug den so genannten fast response mechanism („FRM“) einzusetzen. Der FRM ist eine Maßnahme, die die vorübergehende Einführung einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen in Umständen ermöglicht, wenn es plötzlich zu unerwarteter und massiver Steuerhinterziehung gekommen ist.

 

 

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