Änderung des Gesetzes über lokale Steuern und Abgaben

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 2 Min

 

Am 1. November 2022 trat die Novelle des Gesetzes Nr. 582/2004 Slg. über lokale Steuern und Abgaben für Kommunalabfälle und kleine Bauabfälle in der geänderten Fassung in Kraft.

 

Ziel der Novelle ist die Einführung eines Rechtsrahmens für die Festlegung der kommunalen Gebühr für Kommunalabfälle und kleine Bauabfälle, die durch Wiegen auf dem Sammelfahrzeug bei der Entleerung des Sammelbehälters ermittelt wird. Bisher konnten die Gemeinden die Gebühr nur auf zwei Arten festsetzen, entweder als Pauschalbetrag (pro Person und Tag) oder für die mengenmäßige Sammlung.

 

Die tatsächliche Entscheidung über die Methode zur Festsetzung der Gebühr für Kommunalabfälle liegt im Ermessen der Gemeinde. Die Gemeinde legt den Gebührensatz gemäß den bestehenden Regelungen für die Sammlung von Kommunalabfällen und kleinen Bauabfällen wie folgt fest:

  • eine Pauschalgebühr pro Person und Kalendertag oder pro Person und Kalenderjahr,
  • Gebühr für die nicht gewogene mengenmäßige Sammlung von Kommunalabfällen und kleinen Bauabfällen,
  • Gebühr für die nicht gewogene mengenmäßige Sammlung von Kommunalabfällen,
  • Gebühr für die gewogene mengenmäßige Sammlung von kleinen Bauabfällen,
  • Gebühr für die gewogene mengenmäßige Sammlung von Kommunalabfällen.

 

Eine Gemeinde kann ein anderes System für die Sammlung von Kommunalabfällen und eine andere Gebührenfestsetzung für ihr Gebiet, einen Teil der Gemeinde oder für bestimmte Arten von Steuerzahlern haben.

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