Anpassung der Mindestbeträge für den Lebensunterhalt ab 1.7.2020

23. September 2020 | Lesedauer: 1 Min

Am 1.7.2020 trat die Maßnahme des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik vom 19.6.2020 zur Anpassung der Mindestbeträge für den Lebensunterhalt in Kraft. Diese Änderung wirkt sich auch auf den Betrag des nicht steuerpflichtigen Teils der Steuerbemessungsgrundlage eines Steuerpflichtigen aus, welcher sich von ursprünglich für 2020 gültigen 4.414,20 EUR auf neu 4.511,43 EUR erhöht, die für die Berechnung der Steuerschuld für 2021 angewendet werden.

In diesem Zusammenhang wird auch die Grenze für die Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage geändert, ab deren Überschreitung der Steuersatz von 25% angewendet wird. Diese Grenze beträgt 37.981,94 EUR pro Jahr, d.h. 3.165,16 EUR pro Monat.

 

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