Änderungsentwurf der Steuerordnung ab 1.1.2021

23. September 2020 | Lesedauer: 1 Min

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat vorläufige Informationen zu der geplanten Änderung der Steuerordnung veröffentlicht, die folgende drei grundlegenden Ziele verfolgt:

 

  1. Stärkung des Steuer-Zuverlässigkeitsindex – Die Finanzdirektion der Slowakischen Republik soll auf ihrer Website genau festgelegte Indikatoren sowie die Methode zur Zuweisung des Zuverlässigkeitsindex veröffentlichen, einschließlich einer Liste der Steuersubjekte mit ihrem zugewiesenen Zuverlässigkeitsindex, wobei jeder Bewertungsart angemessene Vorteile zugeordnet werden. Unter anderem erhalten so die Steuersubjekte die Möglichkeit herauszufinden, wo und welche Mängel sie haben, damit sie ihre Bewertung verbessern können.
  2. Einführung des Instruments gleichzeitiger Steuerprüfungen zum Zweck einer umfassenden Prüfung der gesamten Unternehmenskette innerhalb einer einzigen Steuerprüfung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Dies bedeutet im Grunde, dass bei Verdacht gegenüber einem Unternehmen auch alle anderen Unternehmen, die möglicherweise an dem Betrug beteiligt waren, überprüft werden.
  3. Öffentliches Register steuerlich unzuverlässiger Personen – Es handelt sich um eine Änderung der Abgabenordnung im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, die sich auf disqualifizierte Personen Ziel ist es, solche Personen am Zugang zu Positionen in Unternehmen zu hindern und die Bekämpfung von Steuerbetrug wirksamer zu gestalten. Die unternehmerische Öffentlichkeit hat somit die Möglichkeit, die Glaubwürdigkeit potenzieller Geschäftspartner im Voraus zu überprüfen.

 

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