Saldokonto verfügbar via Finanzverwaltungsportal

15. Juni 2021 | Lesedauer: 2 Min

Die Finanzverwaltung kommt mit ihrer neuen kundenfreundlichen Lösung ihren Nutzern entgegen und schafft ein vollständige Digitalisierung.. Konkreter formuliert  ist die Schaffung eines persönlichen Kontos des Steuersubjekts, auch Saldokonto genannt, für die Steuerpflichtigen. Dem Steuerpflichtigen wird somit ermöglicht, sein persönliches Konto zu sehen, ohne dass dazu Kommunikation mit der Finanzverwaltung benötigt wird, durch den Einstieg  über das Webportal der Finanzverwaltung. Die Steuerpflichtigen werden somit einerseits eine effektivere Kontrolle über ihre Konten haben, und die Finanzverwaltung erwartet andererseits von dieser Lösung, dass die Steuerpflichtigen ihren Steuerpflichten besser nachkommen werden.

Das Saldokonto wird allen Steuersubjekten zugänglich sein, die mit der Finanzverwaltung elektronisch kommunizieren. Zugang werden sowohl Nutzer mit beschränktem Zugang zu den Dienstleitungen der Finanzverwaltung als auch Nutzer mit vollem Zugang haben, für die das Saldokonto automatisch zugänglich gemacht wird. Nutzer mit beschränktem Zugang müssen jedoch zuerst eine festgelegten Berechtigung für das persönliche Konto erwerben. Die Berechtigung wird nach den Standardregeln des Zugangs zu den Dienstleitungen der Finanzverwaltung eingeholt, zum Beispiel aufgrund einer Rechtsstellung oder einer Vollmacht. Sollten Nutzer über eine solche Berechtigung nicht verfügen, müssen sie zuerst bei der Steuerbehörde die Bewillung der Berechtigung zur Einsichtnahme in das Saldokonto beantragen. Zu dem einzelnen Saldokonto können auch mehrere berechtigte Nutzer Zugang haben.

Mit dem Zugang zu einem konkreten Saldokonto haben die Nutzer somit Einsicht in alle Daten des betroffenen Saldokontos in einem strukturierten Format. Die Daten können zum Beispiel Angaben über angeordnete Steuervorauszahlungen, beglichene oder unbeglichene Steuerschulden, nicht zurückerstattete übermäßige Steuerabzüge oder Steuerüberschüsse usw. umfassen. Die Angaben werden stets am Vortrag vor dem Datum der Veröffentlichung auf dem Portal der Finanzverwaltung aktualisiert.

Wir sind überzeugt, dass dieses innovative Projekt der Finanzverwaltung nicht nur für die Finanzverwaltung selbst zum Vorteil sein wird, sondern auch von den Nutzern begrüßt werden wird,  und dabei helfen wird,  die erwartete Wirksamkeit und Transparenz zu erreichen.

 

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