Gesetzesentwurf über Förderung subventionierten Wohnens

14. September 2021 | Lesedauer: 2 Min

Im Nationalrat der Slowakischen Republik ist am 25.7.2021 die Regierungsnovelle über Förderung des subventionierten Wohnens in die zweite Lesung gegangen. Das vorgeschlagene Gesetz bezweckt die Umstände im Wohnbereich zu lösen, und zwar durch die Ermöglichung von Ausbau von staatlich gefördertem subventionierten Wohnen mit einer geregelten Miethöhe und einer Garantie von Langzeitwohnen.

An das Gesetz angeknüpft erfolgt auch eine Novelle des Einkommensteuer- und des Mehrwertsteuergesetzes. Die vorläufigen Entwürfe und Ergänzungen des Einkommensteuergesetzes sind wie folgt:

  • Befreiung des gemäß Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses für subventioniertes Wohnen von der Einkommensteuer, höchstens jedoch bis zum Betrag von 360 Euro pro Kalendermonat;
  • Der Betrag des Zuschusses für subventioniertes Wohnen von Arbeitnehmern wird beim Arbeitgeber als steuerlich abzugsfähige Aufwendung behandelt (höchstens bis 360 Euro pro Kalendermonat);
  • Steuerbefreiung von Einkommen aus der Auszahlung (Rückgabe) von Anteilscheinen, wenn ab dem Tag ihres Erwerbs mehr als 36 Monate vergangen sind;
  • Es wird eine verkürzte Abschreibungsdauer von 20 Jahren für einen Steuerpflichtigen eingeführt, der konkret bestimmte für subventioniertes Wohnen dienende Gebäudetypen unter konkret bestimmten Bedingungen erbaut oder beschafft hat. Werden die Bedingungen nicht eingehalten, wird die Abschreibungsdauer von Gebäuden 40 Jahre betragen. Die begünstigte Abschreibungsdauer wird erstmalig für den Veranlagungszeitraum zur Anwendung kommen, der frühestens mit 1.1.2022 beginnt.

Es wird zugleich die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes von 5% für Werkslieferungen vorgeschlagen, die als Bauwerke für Zwecke subventionierten Wohnens gelten. Der ermäßigte Steuersatz von 5% wird auch auf Grundstücke anwendbar, auf denen solche Bauwerke stehen, sowie auf Sanierungen und Umbauten von Bauwerken. Nicht anwendbar wird der ermäßigte Steuersatz jedoch auf Lieferungen von nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumlichkeiten, die sich in einem Wohnungshaus befinden, das zum subventionierten Wohnen bestimmt ist, jedoch für geschäftliche und Dienstleistungszwecke verwendet wird.

Das vorgeschlagene Inkrafttreten des Gesetzes ist ab dem 1.10.2021.

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