Entwurf einer Änderung des Gesetzes über regionale Investitionsbeihilfen

15. März 2023 | Lesedauer: 2 Min

 

Die Abgeordneten des Nationalrates der Slowakischen Republik haben einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 57/2018 Slg. über regionale Investitionsbeihilfen vorgelegt, mit dem auch das Einkommensteuergesetz geändert werden soll.

Hauptziel der Gesetzesnovelle ist es, die nachteiligen Auswirkungen der Energiekrise zu eliminieren und die Auflagen für die Empfänger von Investitionsbeihilfen zu mildern. Die geänderten Bedingungen gelten auch für potenzielle Antragsteller für regionale Investitionsbeihilfen, die neue Investoren anlocken sollen.

Die Novelle bringt eine Reihe vorübergehender Änderungen. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen sind:

  • die Verlängerung der Frist für die Aufnahme der im Investitionsplan vorgesehenen Geschäftstätigkeit und die Verlängerung der Frist für den Abschluss der Arbeiten am Projekt,
  • eine Herabsetzung des Werts der Mindeststeigerung der Produktion,
  • Senkung des Betrags an Mindest-Investitionskosten, die in den Jahren 2023 und 2024 in das Projekt investiert werden müssen,
  • Herabsetzung des Werts des Mindestzuwachses an Arbeitsplätzen im Rahmen des Projekts in den Jahren 2023 und 2024.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesnovelle soll auch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes eingeführt werden, die den Zeitraum verlängert, in dem Empfänger von Investitionsbeihilfen Einkommensteuerermäßigungen in Anspruch nehmen können. Im Allgemeinen können Unternehmer, denen Investitionsbeihilfen in Form von Einkommensteuerermäßigungen gewährt wurden, die Steuerermäßigungen für höchstens zehn unmittelbar aufeinander folgende Steuerjahre in Anspruch nehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird vorgeschlagen, in die Frist für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung die Steuerzeiträume der folgenden Jahre nicht einzubeziehen:

  • 2023 und 2024, wenn der Empfänger der Investitionsbeihilfe Anspruch auf eine Steuerermäßigung auch nach dem 31.12.2022 hat,
  • 2024, 2025 und 2026, wenn 2023 das erste Steuerjahr ist, in dem der Empfänger eine Einkommensteuerermäßigung beantragen kann.

Es wird vorgeschlagen, dass diese Gesetzesnovelle am Tag ihrer Verkündung in Kraft tritt.

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