Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 300/2005 Slg. – Änderungen bei Steuerstraftaten

16. Juni 2023 | Lesedauer: 1 Min

Die slowakische Regierung hat dem Nationalrat der Slowakischen Republik einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 300/2005 Slg. (im Folgenden „Änderungsentwurf“) vorgelegt, dessen Ziel es ist, die Kriminalpolitik zu modernisieren und die europäischen Strafrechtsinstrumente besser zu nutzen. Das Gesetz soll ab dem 1.6.2023 in Kraft treten, einige Bestimmungen dann erst ab dem 1.1.2024.

Der Änderungsentwurf verkürzt deutlich den Zeitraum, während dessen es möglich ist, von der sogenannten tätigen Reue Gebrauch zu machen und die Steuer, anfallenden Gebühren oder Versicherungsbeiträge nachträglich zu zahlen. Diese Frist wird auf 90 Tage ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anklage erhoben wird, verkürzt. Mit dieser Maßnahme sollen Umstände vermieden werden, dass der Täter bis zum endgültigen Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen wartet, bevor er seiner Verpflichtung nachkommt. Die Änderung trägt auch zu Einsparungen von staatlichen Mitteln und bei Strafverfolgungskapazitäten bei. Dabei wird tätige Reue nach dem Entwurf nur möglich, wenn der Schaden 250.000 EUR nicht übersteigt.

Der Änderungsentwurf sieht auch eine Anhebung der Schwellenwerte für die Strafbarkeit von Steuerdelikten im Zusammenhang mit der Kürzung oder Nichtzahlung von Steuern und Versicherungsbeiträgen vor. Bei den meisten Steuerdelikten wird die Strafbarkeitsschwelle auf den Wert eines erheblicheren Schadens, d.h. ab 5.000 EUR, angehoben. Der Betrag für geringfügige Schäden wird von vormals 266 EUR auf 500 EUR angehoben und die anderen Schadensschwellen werden entsprechend angepasst. Die Grenze für einen erheblichen Schaden wird auf 250.000 EUR erhöht.

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