Neue Höhe der Verpflegungspauschale bei Dienstreisen und somit von Verpflegungsgeldern ab dem 1.10.2023

4. Dezember 2023 | Lesedauer: 1 Min

Angesichts der ständig steigenden Preise im Gastgewerbe wurden die Verpflegungspauschalen bei Inlandsdienstreisen nur vier Monate nach der letzten Änderung erneut erhöht.

Mit Wirkung ab dem 1.10.2023 wurden die Verpflegungspauschalen für einzelne Zeiträume wie folgt geändert:

EUR 7,80 (bisher EUR 7,30) für einen Zeitraum von 5 Stunden bis 12 Stunden,

EUR 11,60 (bisher EUR 10,90) für einen Zeitraum von 12 Stunden bis 18 Stunden,

EUR 17,40 (bisher EUR 16,40) für einen Zeitraum über 18 Stunden.

Mit den obigen Änderungen einhergehend wird auch der höchstmögliche Arbeitgeberbeitrag zur Verpflegung des Arbeitnehmers auf EUR 4,29 (bisher EUR 4,02) und der Mindestwert einer Essensmarke auf EUR 5,85 (bisher EUR 5,48) erhöht.

Der Geldbeitrag für die Verpflegung entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Mahlzeiten oder Essensmarken zahlt.

Die oben genannten Beträge der Verpflegungspauschalen werden durch eine in der Gesetzessammlung veröffentlichte Maßnahme angepasst.

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