Neues Gesetz über den Solidaritätsbeitrag aus Tätigkeiten in den Bereichen Öl, Gas, Kohle und Raffinerien

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 2 Min

 

Die Regierung der Slowakischen Republik hat einen Vorschlag für ein abgekürztes Legislativverfahren zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über den Solidaritätsbeitrag aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriesektor sowie zur Änderung bestimmter Gesetze vorgelegt und damit auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen („die Verordnung“) reagiert. Mit diesem Gesetz sollen die hohen Energiepreise gelöst werden. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen, die mindestens 75% ihres Umsatzes mit Tätigkeiten in den Bereichen Öl, Gas, Kohle und Raffinerien erzielen und deren Gewinne aufgrund der plötzlichen und unvorhersehbaren Umstände des Krieges in der Ukraine gestiegen sind, einen angemessenen Beitrag zur Linderung der Energiekrise in dem jeweiligen EU-Binnenmarkt leisten.

 

Im Anschluss an die oben genannte Verordnung hat die Regierung der Slowakischen Republik einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein neuer befristeter obligatorischer Solidaritätsbeitrag für juristische Personen und ständige Betriebsstätten ausländischer Personen in der Slowakischen Republik eingeführt wird, die in den Bereichen Öl, Gas, Kohle und Raffinerien tätig sind.

 

Der Beitrag wird als das Produkt vom Beitragssatz und Beitragsgrundlage berechnet, wobei ein Beitragssatz von 70% vorgeschlagen wird. Die Beitragsgrundlage ist die Differenz zwischen der Steuerbemessungsgrundlage des Vergleichssteuerzeitraums (beginnend im Jahr 2022 oder 2023) und dem Durchschnitt der Steuerbemessungsgrundlagen der Vergleichssteuerzeiträume (vier aufeinanderfolgende Steuerzeiträume, von denen der erste nach dem 1. Januar 2018 begann), zuzüglich 20%. Die Beitragsgrundlage wird auf Grundlage der Einkommensteuerbemessungsgrundlage abzüglich des Verlustabzugs, des Abzugs von Forschungs- und Entwicklungsausgaben und des Abzugs von Investitionsausgaben berechnet.

 

Mit diesem neuen Gesetzentwurf wird auch das Einkommenssteuergesetz novelliert, d.h. der gezahlte Beitrag ist als Steueraufwand zu betrachten.

 

Das neue Gesetz soll laut Vorschlag am 31. Dezember 2022 in Kraft treten.

 

Angesichts der derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage und der negativen Reaktionen einiger Energieunternehmen und Gewerkschaften auf die 90%ige Besteuerung von Überschüssen aus dem Stromverkauf im Rahmen der Änderung des Energiegesetzes ist die Fortführung dieses Vorschlags jedoch höchst ungewiss.

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