Gesetzesentwurf zur Prüfung ausländischer Investitionen

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 2 Min

 

Da die Slowakische Republik aufgrund des Schutzes der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der Slowakischen Republik und der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der EU derzeit nicht über eine umfassende gesetzliche Regelung im Bereich des Screenings ausländischer Investitionen verfügt, hat der Nationalrat der Slowakischen Republik am 29. November 2022 den Entwurf eines Gesetzes über das Screening ausländischer Investitionen gebilligt. Sein Hauptzweck besteht darin, die Prüfung ausländischer Investitionen in der Slowakei aus Drittländern zu regeln.

 

Die Slowakei ist sich der Vorteile ausländischer Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung bewusst. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es daher nicht, den Zufluss ausländischer Investitionen in die Slowakei zu verringern, sondern ein Instrument zu implementieren, das sich weltweit als wirksames Mittel zum Schutz vor potenziellen Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen erwiesen hat.

 

Unter ausländischen Investitionen versteht man in erster Linie Übernahmen, Verschmelzungen, bestimmte „Asset“-Investitionen, aber auch Investitionen auf der grünen Wiese oder Joint Ventures. Eine kritische ausländische Investition ist eine Investition, bei der ein erhöhtes Sicherheitsrisiko im Voraus absehbar ist (z. B. Investitionen im Bereich der Militärtechnologie, digitale Dienstleistungen) und deren Wert auf mindestens 10 % des Aktienkapitals oder der Stimmrechte des Zielunternehmens festgelegt wurde.

 

Das Wirtschaftsministerium wird als Prüfer für ausländische Investitionen fungieren, wobei die Prüfung auf Antrag des ausländischen Investors oder von Amts wegen (z. B. bei kritischen Investitionen) erfolgen wird. Eine Prüfung durch das Wirtschaftsministerium kann entweder zu einer Genehmigung oder zu einem Verbot der Investition führen.

Das Gesetz über das Screening ausländischer Investitionen wird am 1. März 2023 in Kraft treten.

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