Gesetzentwurf über Umgründungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften

15. März 2023 | Lesedauer: 2 Min

 

Das Justizministerium der Slowakischen Republik wertet derzeit die Stellungnahmen zum Entwurf des Gesetzes über Umgründungen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden nur „das Gesetz“) aus. Das Gesetz wurde zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen, Zusammenschlüsse und Spaltungen vorgestellt.

Ziel des Entwurfs ist es, eine einheitliche und umfassende rechtliche Regelung für Verschmelzungen, Zusammenschlüsse, Spaltungen, Änderungen der Rechtsform von Unternehmen und deren grenzüberschreitende Alternativen zu entwickeln, welche die derzeit gültige rechtliche Regelung im Handelsgesetzbuch ersetzen würde.

Der Gesetzesentwurf (unter anderen):

  • führt eine neue Terminologie ein, und zwar die Begriffe der Umwandlungen und grenzüberschreitenden Umwandlungen, wobei unter Umwandlungen Verschmelzungen (einschließlich Zusammenschlüsse) und Spaltungen von Unternehmen und unter grenzüberschreitenden Umwandlungen grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen verstanden werden,
  • führt neue Institute ein – Abspaltung (ein Institut, das einer Teilspaltung entspricht, bei der das gespaltene Unternehmen nicht aufhört zu existieren und ein Teil davon in ein anderes Unternehmen abgespalten wird), grenzüberschreitende Aufspaltung, grenzüberschreitende Änderung der Rechtsform,
  • verkürzt die Frist für die Mitteilung der übertragenden Gesellschaft über den erstellten Umwandlungsentwurf an die Steuerverwaltung (Steuer- oder Zollamt) von derzeit 60 Tagen auf 30 Tage vor dem Datum der Hauptversammlung, an der über die Genehmigung des Umwandlungsprojekts entschieden werden soll.

Da das Gesetz laut Vorschlag am 1. Juni 2023 in Kraft treten soll, werden wir die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und in künftigen Ausgaben unseres Newsletters detailliertere Informationen liefern.

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