Entwurf der Gesetzesnovelle über die Sonderabgabe für Unternehmen in regulierten Sektoren

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 1 Min

 

Am 8. November 2022 haben die Abgeordneten des Nationalrates der Slowakischen Republik den Entwurf der Gesetzesnovelle Nr. 235/2012 Slg. über die Sonderabgabe für Unternehmen in regulierten Sektoren in der zweiten Lesung verabschiedet. Ziel des Entwurfs ist es, angesichts der wirtschaftlichen Schäden, die durch die Coronavirus-Pandemie und den Krieg in der Ukraine entstanden sind, zusätzliche Mittel für den Staatshaushalt der Slowakischen Republik aufzubringen.

 

Die Sonderabgabe ist obligatorisch für Unternehmen in regulierten Bereichen, deren wirtschaftliches Ergebnis 3.000.000 EUR übersteigt. Der Entwurf sieht eine Ausweitung des Kreises der zur Zahlung dieser Abgabe verpflichteten Unternehmen vor, um viele Unternehmen einzubeziehen, die mit Lizenz der Nationalbank der Slowakei (NBS) auf dem Finanzmarkt tätig sind. Dazu gehören Finanzintermediäre, Wertpapierhändler und Vermögensverwaltungsgesellschaften. Die Gesetzesnovelle wird auch für Einrichtungen gelten, die mit einer vom Rundfunk- und Fernsehrat erteilten Lizenz Programme ausstrahlen. Es wird vorgeschlagen, das mit der Mauterhebung in der Slowakei betraute Unternehmen in die Liste der regulierten Unternehmen aufzunehmen.

 

Eine weitere vorgeschlagene Änderung besteht darin, die derzeitige schrittweise Senkung des Abgabensatzes zu stoppen und gleichzeitig den Abgabensatz auf 0,01 (von bisher 0,00726) zu erhöhen. Es wird vorgeschlagen, dass diese Gesetzesnovelle am Tag ihrer Verkündung in Kraft tritt.

Der vorgeschlagene Gesetzestext ist jedoch noch nicht endgültig, da ein Änderungsantrag eingereicht wurde, um die oben vorgeschlagenen Änderungen zu modifizieren, wie z. B. die Senkung des Abgabensatzes oder die Nichtausweitung der beaufsichtigten Unternehmen.

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