Neues Instrument, um Eigentümer von verwahrlosten Bauten zur ordnungsgemäßen Instandhaltung zu motivieren

15. Juni 2022 | Lesedauer: 1 Min

 

Am 5. Mai 2022 verabschiedete der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Novelle des Gesetzes Nr. 582/2004 Slg. über örtliche Steuern und örtliche Gebühr für Kommunalabfälle und geringfügige Bauabfälle in der geänderten Fassung.

Zu den wichtigsten Änderungen, die mit der ab dem 15. Juni 2022 wirksamen Novelle in Kraft treten, zählt eine höhere Steuer auf nicht instandgehaltene Bauten, die durch einen Steuersatzkoeffizienten für nicht instandgehaltene Bauten festgelegt wird.

Diese Erhöhung der Immobiliensteuer gilt folglich für Bauten, die:

  • der Eigentümer nicht ordnungsgemäß instand hält, obwohl er von der Baubehörde rechtmäßig dazu aufgefordert wurde, den Umstand zu beheben,
  • nicht den grundlegenden baulichen Anforderungen des Baugesetzes entsprechen und falls die Baubehörde den Eigentümer aufgefordert hat, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen,
  • Wohl und Leben von Menschen gefährden und falls die Baubehörde den Eigentümer rechtmäßig aufgefordert hat, sie zu entfernen.

Für nicht instandgehaltene Bauten hat die Gemeinde bzw. Stadt die Möglichkeit, durch eine allgemein verbindliche Verordnung einen Steuersatzkoeffizienten festzulegen, der höher als 1, jedoch nicht höher als 10 liegt, wobei dieser Koeffizient mit dem üblichen Immobiliensteuersatz multipliziert wird.

 

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