Verschärfung der Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen

16. März 2022 | Lesedauer: 1 Min

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine vorläufige Information über die bevorstehende Novelle des Gesetzes Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommenssteuer in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „EStG“) im Bereich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) des Rates ATAD 1, die Regeln gegen Steuervermeidungspraktiken festlegt, veröffentlicht. 

Das EStG beschränkt derzeit nur den Abzug der Aufwendungen im Zusammenhang mit aufgenommenen Krediten und Darlehen, die von nahe stehenden Personen gewährt werden. Nach der vorläufigen Information zur EStG-Novelle soll der Betrag der steuerlich anerkannten überschüssigen Zinsaufwendungen, d. h. der Zinsaufwendungen, die die Zinserträge übersteigen, angepasst werden. Der Nachteil ist, dass diese Begrenzung nun für alle aufgenommenen Kredite und Darlehen gelten soll, d.h. auch dann, wenn sie von Dritten (z.B. Banken) erhalten werden, nicht nur von nahe stehenden Personen. Die Grundlage für die Begrenzung der überschüssigen Zinsaufwendungen soll die steuerliche Bemessungsgrundlage zuzüglich der steuerlichen Abschreibungen und der überschüssigen (steuerlichen) Aufwendungen aus aufgenommenen Krediten und Darlehen sein. 

Da der Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen noch nicht bekannt sind, werden wir Sie so bald wie möglich über weitere Entwicklungen informieren.  

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