Erneute Änderung des Verpflegungsgeldes ab 1. Januar 2023

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 1 Min

 

Wir haben Sie in diesem Jahr bereits mehrfach über die Änderungen des Verpflegungsgeldes informiert, und nun stehen wieder Änderungen an. Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 soll die Höhe des Verpflegungsgeldes wie folgt geändert werden:

 

  • 6,80 EUR für einen Zeitraum von 5 Stunden bis 12 Stunden,
  • 10,10 EUR für einen Zeitraum von 12 Stunden bis 18 Stunden,
  • 15,30 EUR für einen Zeitraum über 18 Stunden.

 

Der festgelegte Betrag des Verpflegungsgeldes wirkt sich auch auf die Bereitstellung von Mahlzeiten für die Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers aus. So wurde der höchstmögliche Arbeitgeberbeitrag für Mahlzeiten nach dem Arbeitsgesetzbuch auf 3,74 EUR (bisher 3,52 EUR) erhöht, während der Mindestwert eines Essensgutscheins auf 5,10 EUR (bisher 4,80 EUR) angehoben wurde.

 

Der Geldbeitrag für die Verpflegung entspricht dem Betrag, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Mahlzeiten oder Essensgutscheine zahlt.

Die oben genannten Beträge des Verpflegungsgeldes werden durch eine Maßnahme in  die Gesetzessammlung übernommen.

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