Neue Verordnung des slowakischen Finanzministeriums zur Bestimmung des Inhalts der Verrechnungspreisdokumentation

15. März 2023 | Lesedauer: 1 Min

 

Ende 2022 wurde eine neue Leitlinie des Finanzministeriums der Slowakischen Republik Nr. MF/020061/2022-724(im Folgenden nur „neue Leitlinie“) zur Bestimmung des Inhalts der Verrechnungspreisdokumentation(im Folgenden nur „Dokumentation“) im Finanzblatt veröffentlicht. Die neue Leitlinie gilt für die Erstellung von Unterlagen für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.

Die neue Leitlinie führt eine Dokumentationspflicht auch für Darlehen und Anleihen ein, die sich nicht auf die Einkommensteuerbemessungsgrundlage auswirken.

Zudem führt die Leitlinie auch eine Änderung für Betriebsstätten in Form einer Erweiterung der Dokumentationspflichten ein. Zusätzlich zu den Standardmerkmalen der vollständigen, einfachen oder verkürzten Dokumentation wird für Betriebsstätten eine Verpflichtung eingeführt, die Methode der Zuordnung von Kapital und Finanzierungskosten der Betriebsstätte zu dokumentieren, wenn die Betriebsstätte diese als Steueraufwendungen geltend macht.

Es wird auch der Umkreis der Rechtsträger geändert, die verpflichtet sind, eine verkürzte Dokumentation zu führen (wenn für ein bestimmtes Geschäft keine vollständige oder einfache Dokumentation erstellt wird). Diese Unterlagen müssen jetzt geführt werden:

  • bei einer bedeutenden kontrollierten Transaktion bei den Steuerpflichtigen, die in dem betroffenen Steuerjahr einen steuerlichen Verlust ausgewiesen haben, einen Verlustabzug geltend gemacht haben, oder die nicht in den Genuss des ermäßigten Einkommensteuersatzes von 15% gekommen sind,
  • für kontrollierte Transaktionen bei den Steuerpflichtigen, die in dem betroffenen Steuerzeitraum eine Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen.

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