Mindestbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung der Arbeitnehmer

15. September 2022 | Lesedauer: 1 Min

 

 

Im Juli 2022 veröffentlichte das Gesundheitsministerium der Slowakischen Republik den Entwurf der Gesetzesänderung zu Krankenversicherungen, die u.a. Folgendes vorsieht:

 

  • Einführung einer Mindestbemessungsgrundlage für Arbeitnehmer, und zwar in Höhe des monatlichen Mindestlohns. In der Praxis würde das bedeuten, dass der Arbeitnehmer, dessen Einkommen die Mindeststeuerbemessungsgrundlage nicht erreicht, die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 14% selbst zahlen muss. Diese Regelung würde sich nicht nur auf einkommensschwache Geschäftsführer negativ auswirken, sondern auch auf Personen, die teilzeitbeschäftigt sind und niedrigere Einkommen beziehen.

 

  • Aufhebung des absetzbaren Beitrags zur Krankenversicherung – hierbei handelt sich um eine Aufhebung des absetzbaren Beitrags, der im Jahr 2015 zur Unterstützung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen eingeführt wurde (dieser Beitrag reduziert die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Vorauszahlungen zur Krankenversicherung).

 

Die genannten Änderungen sollen ab 01.01.2023 gelten.

 

Über die Annahme dieses Entwurfs werden wir Sie in unserem nächsten Newsletter informieren.

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