Änderungsentwurf zum Einkommensteuergesetz ab 1.1.2021

23. September 2020 | Lesedauer: 3 Min

Dem Nationalrat der Slowakischen Republik wurde ein Änderungsentwurf zum Gesetz Nr. 595/2003 Slg., dem Einkommensteuergesetz, in der jeweils gültigen Fassung, vorgelegt. Mit diesem Entwurf wird unter anderem die Richtlinie Nr. 2017/952 des EU-Rates vom 29. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/1164 in Bezug auf hybride Verstöße gegen Drittländer umgesetzt. Das Ziel dieser Änderung ist in erster Linie die Stärkung des Schutzniveaus gegen aggressive Steuerplanung und der Vorschriften gegen die Verletzung der Steuerbemessungsgrundlage und gegen die Übertragung von Gewinnen außerhalb des Gebiets der Slowakischen Republik.

 

Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen umfassen:

  • eine Präzisierung der Definition des Sitzes und des Ortes der tatsächlichen Geschäftsführung als eines der Kriterien für die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes einer juristischen Person in der Slowakischen Republik;
  • aus den Kriterien für die Bestimmung des Wohnsitzes einer natürlichen Person wird die Ausnahme für natürliche Personen gestrichen, die täglich die Grenzen der Slowakischen Republik überschreiten, um abhängige Tätigkeiten in der Slowakei auszuüben. Mit einer solchen Regelung soll sichergestellt werden, dass der steuerliche Wohnsitz natürlicher Personen gemäß den Abgrenzungskriterien des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens bestimmt wird.
  • zum Zweck der Definition der Position des sogenannten Mikrosteuerzahlers sollen nur steuerpflichtige Einkommen (und nicht alle Einkommen aus der Geschäftstätigkeit und anderen selbständigen Tätigkeiten, wie dies nach dem derzeit gültigen Wortlaut des Gesetzes der Fall ist) in die Einkommen (Erlöse) einbezogen werden;
  • die Gesetzgebung zu hybriden Gestaltungen wird erweitert, z. B. die Definition eines transparenten Rechtsträgers (Unternehmens) sowie eines umgekehrt hybriden Rechtsträgers (Reverse Hybrids) wird eingeführt, es werden Regeln für die Besteuerung des Einkommens dieser Unternehmen eingeführt;
  • die Anwendung der CFC-Regeln (Regeln für beherrschte ausländische Personen – bisher nur für juristische Personen gesetzlich gültig) wird auf natürliche Personen ausgeweitet; Ziel dieser Regeln ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und das Einkommen einer CFC-Gesellschaft in der Slowakischen Republik bereits zum Zeitpunkt der Erzielung des Einkommens in der CFC-Gesellschaft zu besteuern, und nicht erst beim Auszahlen von Dividenden;
  • es wird vorgeschlagen, die im Rahmen einer aktiven Arbeitspolitik zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung des Verbleibs Arbeitnehmern in der Beschäftigung im Zusammenhang mit der Erklärung einer Notsituation infolge von COVID-19 gewährten Einkünften/Leistungen von der Besteuerung zu befreien;
  • es wird vorgeschlagen, vom Angleichen der gezahlten Körperschaftssteuer-Vorschüsse abzusehen, die vom Beginn der Steuerperiode bis zum Abgabetermin der Steuererklärung in einem geringeren Umfang gezahlt werden, als in der Steuererklärung bemessen wird;
  • es wird vorgeschlagen, die von der Finanzverwaltung gewährten Vorteile für Steuerpflichtige, um die Verpflichtung des Finanzamtes auszuweiten, dem Steuerpflichtigen, der eine Steuererklärung eingereicht hat, den Betrag und das Fälligkeitsdatum der einzelnen Einkommensteuervorschüsse spätestens binnen 20 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung mitzuteilen;
  • zur Vereinfachung und zur Rechtssicherheit darf ein Arbeitnehmer bei jedem steuerpflichtigen Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer während des Jahres steuerpflichtiges Gehalt ausgezahlt hat, eine jährliche Abrechnung beantragen.

Die Wirksamkeit des vorgelegten Gesetzes wird ab dem 1.1.2021 vorgeschlagen, mit Ausnahme einiger Bestimmungen, deren Inkrafttreten erst ab dem 1.1.2022 vorgeschlagen wird.

 

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