Die Finanzdirektion der Slowakischen Republik verwendet neue Rechtsinstitute zur Eliminierung von Strohmännern

4. Dezember 2023 | Lesedauer: 1 Min

Wie wir bereits vor einiger Zeit berichtet haben, ist mit Wirkung ab 1. Januar 2022 im Rahmen der Novelle der Abgabenordnung ein Rechtsinstitut in Kraft getreten, dass die Steuerbehörde berechtigt, über den Ausschluss einer natürlichen Person, die ihre Steuerpflichten schwerwiegend verletzt, für drei Jahre von der Position eines satzungsmäßigen Organs, Mitglieds eines satzungsmäßigen Organs oder Mitglieds eines Aufsichtsorgans in einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft zu entscheiden.

Nach den von der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik veröffentlichten Informationen wird dieses Rechtsinstitut bereits aktiv verwendet. Seit Anfang 2022 hat die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik bereits 146 Disqualifikationsentscheidungen erlassen und 95 Disqualifikationsschreiben (an das Gericht zuzustellen) vorbereitet. Diese Maßnahmen führten zum Ausschluss von Personen von Positionen als satzungsmäßige Organe in insgesamt 578 Unternehmen.

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