Änderungen im KFZ-Steuer-Gesetz

4. Dezember 2020 | Lesedauer: 2 Min

Der Regierungsentwurf der Novelle des Gesetzes Nr. 361/2014 Slg. über Steuer auf Kraftfahrzeuge wurde im slowakischen Nationalrat am 5.11.2020 verabschiedet und wird demnächst als Gesetz veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf zielt auf die Senkung der Steuerlast von LKW-Spediteuren, die im LKW- und Busverkehr unternehmerisch tätig sind, und auf die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber LKW-Spediteuren aus anderen Ländern. Die genehmigte Novellierung des Gesetzes hilft zulgeich allen Steuersubjekten durch Verschiebung der Frist für Einreichung der Steuererklärung und Frist für Steuerentrichtung.

 

Die Gesetzesnovelle bringt folgende Änderungen:

 

  • Einführung des Sonderanhangs Nr. 1a, der Steuersätze für Nutzfahrzeuge wie Sattelschlepper und Anhänger bestimmt – Abschaffung der ursprünglichen Bedingung der Kopplung Sattelschlepper-Anhänger in einem Anhänger-Fahrzeuggespann und ihre Einstufung in die höchste erlaubte Gesamtgewichtsklasse;
  • neue prozentuelle Vergünstigung des jährlichen Steuersatzes für alle Nutzfahrzeuge der Klassen M2, M3 und N3 – die prozentuelle Vergünstigung bewegt sich abhängig vom Alter des Fahrzeugs zwischen 50 % und 10 %;
  • Senkung des jährlichen Steuersatzes für Fahrzeuge der Klasse O4 in Höhe von 60 % ungeachtet des Fahrzeugalters;
  • Verschiebung der Frist für Einreichung der Steuererklärung und für Steuerentrichtung für den Zeitraum, der frühestens am 1.1.2020 beginnt und spätestens am 28.2.2021 endet, vom 31.1.2021 bis zum 31.3.2021 (mit Ausnahme von spezifischen Fällen);
  • Aufhebung der Pflicht, die KFZ-Steuervorauszahlungen für den Besteuerungszeitraum 2021 zu zahlen, welche bis zur Frist für Einreichung der Steuererklärung fällig sind (31.3.2021).

 

Die in Anhang Nr. 1a vorgegebenen jährlichen Steuersätze und die prozentuelle Vergünstigung des jährlichen Steuersatzes für Nutzfahrzeuge der Klassen M2, M3, N3 und O4 sind zum ersten Mal bei Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2020 anwendbar.

 

Dieses Gesetz tritt am 1.12.2020 in Kraft.

 

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