Verabschiedete Novelle des Gesetzes Nr. 251/2012 Slg. über Energien

20. Dezember 2022 | Lesedauer: 2 Min

 

Die derzeitige Energiekrise und der damit verbundene rasche Anstieg der Energiepreise und der die Inflation haben sich auf alle EU-Mitgliedstaaten negativ ausgewirkt. Als Folge dieser Situation hat die EU eine Verordnung zur Bewältigung der hohen Energiepreise erlassen, die auch die Frage der so genannten Marktertragsobergrenze und die Verteilung von Überschuss- und Engpasserlösen auf die Stromendverbraucher umfasst. Mit dem Änderungsgesetz wird eine Abgabe auf überschüssige Einnahmen für bestimmte Unternehmen, die Strom erzeugen, eingeführt, aber auch Zuschüsse zur Deckung der Preisdifferenz bei der Wärmeversorgung.

 

Steuerzahler der Abgabe auf übermäßige Einnahmen sind in- und ausländische natürliche und juristische Personen, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik ansässig sind und:

  • Strom in einer Stromerzeugungsanlage auf der Grundlage einer Genehmigung erzeugen,
  • auf der Grundlage einer Stromversorgungsgenehmigung Strom kaufen oder verkaufen,
  • direkt oder indirekt mit einem anderen Abgabenzahler verbunden sind,
  • Strom auf dem Stromgroßhandelsmarkt liefern.

 

Gegenstand der Abgabe sind die Mehrerträge aus dem Verkauf von in der Slowakischen Republik erzeugtem und in das Stromnetz eingespeistem Strom. Die Höhe der Abgabe wird auf 90% der Überschusseinnahmen festgelegt.

 

Die Zeiträume für die Erhebung der Abgabe auf den Einkommensüberschuss sind die Kalendermonate im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024, wobei der Abgabenpflichtige verpflichtet ist, die Mitteilung über die Abgabe elektronisch zu übermitteln und die Abgabe bis zum 25. des Folgemonats an das Finanzamt zu entrichten. Die Finanzdirektion der Slowakischen Republik veröffentlicht auf ihrer Website eine Vorlage für die Mitteilung für die Einkommensüberschussabgabe.

 

Mit der verabschiedeten Fassung des Energiegesetzes wird auch das Einkommensteuergesetz geändert, in dem festgelegt wird, dass die Abgabe auf Einkommensüberschüsse eine Steuerausgabe ist. Gleichzeitig gelten die Bestimmungen der Abgabenordnung entsprechend für die Überschussabgabe.

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