Mit der Novelle des Gesetzes über die Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen werden so genannte Familienunternehmen eingeführt

15. März 2023 | Lesedauer: 2 Min

 

Am 2. Dezember 2022 hat der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Änderung des Gesetzes über die Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen verabschiedet. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Aufnahme neuer Bestimmungen über Familienunternehmen, wodurch Familienunternehmen einen eigenen Rechtsrahmen erhalten.

Gemäß der Novelle kann als Familienunternehmen nur ein Unternehmen gelten, das vorrangig zu dem Zweck gegründet wurde, eine Unternehmung mit wesentlichen familiären Bindungen zu betreiben. Mit den Bestimmungen für Familienunternehmen wird also keine neue, eigenständige Rechtsform geschaffen, sondern es werden die Merkmale eines Familienunternehmens für Unternehmen der bereits bestehenden Rechtsformen definiert. Ausgewählte Rechtsformen sind: Handelsgesellschaft, Genossenschaft und Einzelunternehmer.

Das Vorhandensein familiärer Bindungen ist für ein Familienunternehmen sowohl im Hinblick auf sein internes Funktionieren als auch auf die Erreichung der Unternehmungsziele von wesentlicher Bedeutung. Die wesentlichen Merkmale vorhandener familiärer Bindungen sind:

  • Mehrheit der Stimmrechte zugunsten von Mitgliedern derselben Familie,
  • Beteiligung an der Leitung des Unternehmens durch die Person des Satzungsorgans aus Familienangehörigen,
  • mehrheitlicher wirtschaftlicher Nutzen für Mitglieder einer Familie.

Die Gesetzesnovelle regelt auch den Rat eines Familienunternehmens als satzungsgemäßes Organ des Unternehmens, die Bedingungen, unter denen ein Unternehmen in das Register der Familienunternehmen aufgenommen werden kann, sowie die Gewährung des Status und die Pflichten eines eingetragenen Familienunternehmens.

Künftig könnten Familienunternehmen Zugang zu ausgewählten Formen direkter und indirekter Beihilfen erhalten. Konkrete Formen der Unterstützung für Familienunternehmen sind jedoch vorerst nicht gesetzlich festgelegt worden.

Die Änderung des Gesetzes über die Sozialwirtschaft und Sozialunternehmen ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, wobei die Bestimmungen über Familienunternehmen am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

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