Novelle des Einkommensteuergesetzes

11. September 2023 | Lesedauer: 3 Min

In der vorherigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Sie über den Entwurf informiert, die für natürliche Personen geltenden CFC-Vorschriften abzuschaffen. Diese Änderung wurde verabschiedet und trat am 1. August 2023 in Kraft.

Am 28. Juni 2023 billigte der Nationalrat der Slowakischen Republik eine weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (Gesetz Nr. 315/2023 Slg.), mit der die Steuer- und Abgabenbelastung bestimmter Arten von Kapitaleinkünften verringert wird. Ziel der beschlossenen Änderung ist es, den Normalbürgern das Investieren und Sparen zu erleichtern, auch im Rahmen des langfristigen Investitionssparens oder als freiwillige Form des Sparens für den Ruhestand. Die Novelle des Einkommensteuergesetzes tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Besteuerung von Einkünften aus dem Verkauf virtueller Währungen nach Ablauf eines Jahres ab dem Erwerb (der „Zeittest“) mit einem Steuersatz von 7 %. Wird der Zeittest nicht erfüllt, werden diese Einkünfte wie bisher mit dem progressiven Steuersatz von 19 % bzw. 25 % besteuert.
  • Die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen aus dem Verkauf virtueller Währungen wird abgeschafft, sofern die virtuelle Währung nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen wurde. Obige Ausführungen gelten für alle Einkünfte aus dem Verkauf virtueller Währungen, unabhängig vom Zeittest.
  • Ein Umtausch von virtueller Währung in eine andere virtuelle Währung gilt nicht mehr als Verkauf virtueller Währung und ist daher nicht steuerpflichtig.
  • Steuerbefreiung von Einkünften aus dem Tausch virtueller Währungen gegen Vermögen oder die Erbringung einer Dienstleistung, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Ausgaben EUR 2.400 pro Jahr nicht übersteigt.
  • Steuerbefreiung für Erträge aus der Rücknahme (Rückzahlung) von Fondanteilen nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Ausgabedatum.
  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, die nicht zum Handel an einem geregelten Markt oder an einem vergleichbaren ausländischen geregelten Markt zugelassen sind, nach Ablauf von drei Jahren ab dem Erwerb.

Eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Abgeordneten zum Einkommensteuergesetz wurde ebenfalls im Parlament eingebracht und ist derzeit im Genehmigungsverfahren. Zu den wichtigsten gehören:

  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus dem Verkauf einer Immobilie, wenn der Verkäufer vor dem Verkauf mindestens zwei Jahre lang in der Immobilie den Wohnsitz hat, oder in Fällen, in denen der Verkäufer weniger als zwei Jahre lang in der Immobilie den Wohnsitz hat und den Erlös aus dem Verkauf der Immobilie innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Entgelts für die Immobilie ausschließlich für den Erwerb einer neuen Immobilie für das eigene Wohnen verwendet wird.
  • Anwendung des aktuellen Betrags des Steuerboni für Kinder für die Jahre 2023 und 2024.
  • Anhebung des Höchstbetrags, den ein Steuerpflichtiger bei der Anwendung von sogenannten Pauschalausgaben geltend machen kann, von bisher EUR 20.000 auf EUR 25.000 und Vorschlag zur Einführung eines Mechanismus, der diese Höchstbeträge jährlich um die Inflationsrate automatisch erhöht.

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat eine vorläufige Information veröffentlicht, wonach es eine Vereinfachung der Regeln für den sogenannten Steuerabzug für Forschung und Entwicklung sowie die Wiedereinführung der Möglichkeit steuerneutraler Unternehmenszusammenschlüsse in der Slowakei plant.

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