Erholungszuschuss für alle Angestellten

13. September 2019 | Lesedauer: 1 Min

Selective Focus Photography of Yellow School Bus Die-cast

Dem Nationalrat der SR wurde am 30.07.2019 ein Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten betreffend die Erholung von Angestellten vorgelegt. Konkret handelt es sich um die Erweiterung der Verpflichtung, Erholungszuschuss für Angestellte zu gewähren und zwar für alle Arbeitgeber, ungeachtet der Anzahl von Angestellten.

Die Verpflichtung zur Gewährung eines Erholungszuschusses gilt gemäß dem Arbeitsgesetzbuch seit dem 01.01.2019, sie betrifft jedoch nur die Arbeitgeber, die mehr als 49 Angestellte beschäftigen. Mehr Informationen zu dieser Änderung brachten wir in unserem Newsletter 4/2018.

Die Ausweitung der Verpflichtung zur Gewährung eines Erholungszuschusses auf alle Arbeitgeber wird die Angestellten betreffen, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen 24 Monate dauert.

Dieser Zuschuss stellt ein finanziell vorteilhaftes Mittel der Belohnung von Angestellten dar, da es von der Steuer befreit ist und die Ausgaben des Arbeitgebers für diesen Zuschuss steuerlich anerkannt werden.

Falls der vorgelegte Vorschlag angenommen wird, wird vorgeschlagen, dass er am 01.01.2021 in Kraft tritt, und zwar aus dem Grund, damit eine ausreichende Zeitreserve für die Vorbereitung der Arbeitgeber gewährt wird, um die finanziellen Folgen dieser Ausweitung zu berücksichtigen.

<< zurück zum Newsletter

Ihre Ansprechpersonen