Die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes genehmigt: Änderungen von Reihengeschäften, call-off stock, Senkung der MwSt. auf 10% für ausgewählte Waren und andere Änderungen

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Ende November wurde in der Gesetzsammlung die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 222/2004 Slg. veröffentlicht. In diesem Teil des Newsletters bieten wir die Übersicht der wichtigsten Änderungen, die im Jahr 2019 verabschiedet wurden.

Im Zusammenhang mit der Harmonisierung und Vereinfachung der ausgewählten Regeln des Besteuerns des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten, die aus der Richtlinie des Rats (EU) Nr. 2018/1910 vom 4. Dezember 2018 resultieren, durch welche die Richtlinie des Rats Nr. (2006/112/EG) über Mehrwertsteuer geändert wird, wurden Regelungen wie folgt genehmigt (sog. quick fixes):

  • Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenhandels im Rahmen des sog. call-off stock Regimes, wenn nach der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen der Transport der Ware in einen anderen Mitgliedsstaat nicht für die Lieferung der Ware in einen anderen Mitgliedsstaat gehalten wird;
  • Festlegung des Lieferortes der Ware mit dem Transport, der durch sog. Zwischenhändler oder auf seine Rechnung durchgeführt wird, in sog. Reihengeschäften innerhalb der EU;
  • Steuerbefreiung der Warenlieferung in einen anderen Mitgliedstaat setzt sowohl die Mitteilung der UID-Nummer des Erwerbers der Ware an den Lieferanten (materiell-rechtliche Voraussetzung für die Geltendmachung der Befreiung) als auch die Einreichung der zusammenfassenden Meldung mit richtigen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über die Warenlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat vom Lieferanten für den entsprechenden Besteuerungszeitraum voraus.

Außer der Regelung der Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten wurden auch diese Änderungen genehmigt:

  • Befreiung von der MwSt. für die Transaktionen, die Rohöl und Mineralöle betreffen, die in der Anlage Nr. 9 des Mehrwertsteuergesetzes angeführt sind, wenn sie in Zolllagern, Sonderlagern oder Steuerlagern geliefert werden;
  • Ergänzung der Regelung der geltend gemachten Vorsteuer von den Dienstleistungen, die an als Finanzinvestition gehaltene Vermögenswerte ausgeführt wurden;
  • neue Festsetzung der Steuerbasis bei entgeltfreier Warenlieferung mit dem Beschaffungspreis, der gleich oder niedriger als 1.700 EUR ist;
  • Ergänzung der Bestimmung über die Korrektur der Steuergrundlage beim Verkauf der Reisedienstleitungen;
  • Erweiterung der Steuersatzsenkung auf 10% bei Zeitungen, Zeitschriften und ausgewählten Lebensmittelarten.

Alle erwähnten Veränderungen treten am 1.1.2020 in Kraft.

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