Globales Abkommen zur Unternehmensbesteuerung

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Am 8.10.2021 billigten 136 von 140 OECD-Ländern ein globales Abkommen zur Verhinderung von Steuervermeidung durch Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Niedrigsteuerländer.

Das Abkommen soll sicherstellen, dass große multinationale Unternehmen in den Ländern Steuern zahlen, in denen sie tatsächlich tätig sind. Das Abkommen stützt sich auf zwei Säulen.

Die erste Säule betrifft die Besteuerung der größten multinationalen Unternehmen mit einer Rentabilität von mindestens 10% und einem Jahresumsatz von über 20 Mrd. EUR (der Schwellenwert kann bis 2030 auf 10 Mrd. EUR sinken). Diese Unternehmen müssen 25% der Gewinne, die über der Rentabilitätsschwelle von 10% liegen, in den Ländern versteuern, in denen sie ihre Einkünfte tatsächlich erzielt haben, d.h. in den Ländern, in denen sie Produkte verkauft oder Dienstleistungen erbracht haben.

Mit der zweiten Säule wird ein globaler Mindestkörperschaftssteuersatz von 15% eingeführt. Der Mindeststeuersatz gilt für multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro. Wenn Konzernunternehmen ihre Gewinne in einem Land mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuern, müssen multinationale Unternehmen zusätzliche Steuern im Sitzland der Muttergesellschaft zahlen.

Das Abkommen soll im Jahr 2023 in Kraft treten und muss noch in einen rechtlichen Rahmen umgesetzt werden. Obwohl der Zeitrahmen für die Umsetzung des Abkommens in nationales Recht zu kurz ist, ist die Motivation aller betroffenen Staaten, diese Regeln einzuführen, sehr hoch.

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